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Online-Marketing für kleine Betriebe: was sich lohnt

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  • Aktualisiert am 17. September 2026
  • Lesezeit 7 Minuten

Ein Handwerksbetrieb mit vier Leuten hat weder Budget noch Zeit für alles. Die Frage ist also nicht, was möglich ist, sondern was pro eingesetzter Stunde am meisten bewirkt. Die Reihenfolge unten ist eine Einschätzung, keine Regel – sie passt für viele ortsgebundene Betriebe.

Zuerst: das eigene Haus in Ordnung bringen

Bevor Geld nach außen fließt, sollte die eigene Seite die Fragen beantworten, die Interessenten stellen. Wer auf eine Anzeige klickt und dann keine Öffnungszeiten findet, war eine bezahlte Enttäuschung. Der Grundbestand an Inhalten ist die billigste Marketingmaßnahme, die es gibt.

Einträge und Karten

Für ortsgebundene Betriebe ist der Eintrag in Kartendiensten und Verzeichnissen meist wirksamer als alles andere. Entscheidend ist Einheitlichkeit: Name, Adresse und Telefonnummer sollten überall exakt gleich geschrieben sein – inklusive Rechtsform und Abkürzungen. Pflegen Sie Öffnungszeiten, Feiertage und aktuelle Fotos, und antworten Sie auf Bewertungen sachlich, auch auf unfreundliche.

Bewertungen

Bitten Sie zufriedene Kunden ruhig um eine Bewertung – aber ohne Gegenleistung. Gekaufte oder mit Rabatten erkaufte Bewertungen sind wettbewerbsrechtlich angreifbar und werden von den Portalen zunehmend erkannt. Eine sachliche Antwort auf eine schlechte Bewertung wirkt auf Mitlesende oft überzeugender als fünf gute.

Auffindbarkeit in Suchmaschinen

Der größte Teil dessen, was Betriebe hier tun können, ist Handwerk an der eigenen Seite: eigene Seiten für eigene Leistungen, verständliche Titel, saubere Adressen, vernünftiges Tempo. Was dahintersteckt, erklärt das Blatt Wie Websites gefunden werden. Hüten Sie sich vor Angeboten, die „Platz 1“ garantieren – diese Position ist nicht verkäuflich.

Bezahlte Anzeigen

Suchanzeigen wirken sofort und hören sofort auf zu wirken, wenn das Budget endet. Für saisonale Spitzen, neue Standorte oder klar umrissene Leistungen können sie sinnvoll sein. Drei Bedingungen sollten erfüllt sein: Sie haben eine passende Zielseite, Sie können Anfragen zählen, und Sie wissen, was Ihnen ein Auftrag wert ist. Ohne diese drei Punkte zahlen Sie für Klicks statt für Kunden.

Newsletter

Der Newsletter ist der einzige Kanal, der Ihnen gehört. Er lohnt sich, wenn es wiederkehrende Anlässe gibt: Saison, Kurse, Aktionen, Termine. Rechtlich braucht es die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers, ein dokumentiertes Anmeldeverfahren mit Bestätigungsmail und in jeder Ausgabe einen funktionierenden Abmeldelink.

Soziale Netzwerke

Sie kosten vor allem Regelmäßigkeit. Ein Profil, das seit acht Monaten schweigt, wirkt schlechter als keines. Wenn Sie sich dafür entscheiden, wählen Sie ein Netzwerk, in dem Ihre Kundschaft tatsächlich unterwegs ist, und legen Sie einen festen Rhythmus fest, den Sie auch im Sommer halten können.

Was rechtlich zu beachten ist

Zwei Punkte betreffen fast jeden:

  • Einwilligung für Messung und Werkzeuge. Alles, was nicht technisch notwendig ist – Reichweitenmessung, Werbeeinbindungen, eingebettete Karten und Videos – braucht nach § 25 TDDDG die vorherige Einwilligung. Das TDDDG heißt seit Mai 2024 so, inhaltlich hat sich an der Einwilligungspflicht nichts geändert.
  • Keine Daten unbemerkt an Dritte geben. Dass schon das Nachladen von Schriften teuer werden kann, zeigte ein viel zitiertes Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) zur dynamischen Einbindung von Google Fonts. Die einfache Abhilfe: Schriften, Karten und Videos selbst ausliefern oder erst nach Einwilligung laden.

Ein Maßstab gegen Aktionismus

Notieren Sie drei Monate lang bei jeder Anfrage, woher sie kam – eine Strichliste neben dem Telefon reicht. Diese Liste ist aussagekräftiger als jedes Dashboard und kostet nichts. Sie zeigt oft, dass zwei Kanäle fast alles bringen und der Rest Beschäftigung ist.

Blatt
05 von 12
Thema
Sichtbarkeit
Stand
17. September 2026
Quellen
TDDDG, DSGVO

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